Aktuelles



Unsere Zweitklässlerinnen und Zweitklässler sind Lesefüchse

Unser Bürgermeister Nicolas Lahovnik überreicht am 24. Oktober 2024 wieder die Urkunden "Büchereifuchs für Schlaue" an die Kinder unserer 2. Klassen.



Infoabend Übetritt


1. Elternsprechtag 26.11.2024


Änderungen in Folge des Konsumcannabisgesetzes (KCanG)

 

Seit 1. April 2024 sieht die Bundesgesetzgebung u. a. Folgendes vor:

 

·     Der Konsum von Cannabis ist Minderjährigen weiterhin untersagt. Darüber hinaus ist der Konsum auch Volljährigen untersagt in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie in allen Schulen (unabhängig vom Alter der Schülerinnen und Schüler) und in deren Sichtweite (100m vom Eingangsbereich der Schule).

 

·     Minderjährigen ist der Besitz, Erwerb und Handel sowie der Anbau von Cannabis weiterhin untersagt. Die Weitergabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche bleibt strafbar.

·      Volljährige Personen dürfen außerhalb ihres Wohnsitzes oder ihres ge- wöhnlichen Aufenthalts – und damit auch in Schulen – bis zu 25 Gramm Cannabis (bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen) zum Eigenkonsum besitzen.

 

·      Der Besitz von mehr als 25 und bis zu 30 Gramm Cannabis erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 a) KCanG).

 

·   Der Besitz von mehr als 30 Gramm Cannabis erfüllt den Tatbestand ei- ner Straftat gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 1 a) KCanG.

 

Für unsere Schule gilt darüber hinaus Folgendes:

 

 

    ·       In Schulen ist der Konsum von Cannabis auch Volljährigen untersagt, denn es gilt  

         sowohl das Rauchverbot nach Art. 3 Abs. 1 Gesetz zum Schutz der Gesundheit

         (GSG) als auch das Konsumverbot innerhalb der Schulanlage nach § 23 Abs. 1

         BaySchO.

 

·   Wird Cannabis - auch innerhalb der o.g. gemäß KCanG zulässigen Mengen - an den Schulen mit sich geführt und offen gezeigt, kann es als Gegenstand, der den Unterricht oder die Ordnung der Schule stört, nach § 23 Abs. 2 BaySchO weggenommen werden und es können geeignete Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden.

 

·        Unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort macht die Jean-Paul-Grundschule Wunsiedel von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und ergänzt die Hausordnung dahingehend, dass auch das Mitführen von jeglicher Menge Cannabis in der Schule und bei sonstigen Schulveranstaltungen (inklusive Schülerfahrten) untersagt ist; Verstöße können dann entsprechend geahndet werden.

 


Die Verwendung von digitalen Endgeräten ist für Schülerinnen und Schüler in der Grundschule verboten.


Schulumgebung und Verkehr



Informationen zum Offenen Ganztag (OGTS) 2024/25



Inklusion an allen Schulen in Bayern:

 

Veröffentlichung des neu konzipierten Portals "Inklusion und Schule"


Die Grundschule in Bayern

 

Informationen zur Neukonzeption der Stundentafel.


Was uns bewegt:

1.  Keine Geschenke für Lehrkräfte

2.  WhatsApp und whatsApp-Gruppen