Personen, die Leistungen nach dem SGB II durch das Jobcenter Fichtelgebirge beziehen, verwenden bitte die Bestätigung, die unter dem Menüpunkt „Formulare für SGB II (Jobcenter)“ zur Verfügung stehen. Leistungsempfänger nach dem SGB II reichen ihre Bestätigung über das Jobcenter Fichtelgebirge ein, welches den Leistungsbezug bestätigt und die Bescheini-gung zur Bearbeitung an die Bildung- und Teil-habestelle des Landratsamtes Wunsiedel i. Fich-telgebirge weiterleitet.
Alle anderen Leistungsempfänger verwenden bitte die Bestätigungen, die unter dem Menüpunkt „Formulare für AsylbLG, BKGG, SGB XII und WoGG“ zur Verfügung stehen und legen diese unmittelbar bei der Bildungs- und Teilhabstelle des Landratsamtes Wunsiedel i. Fichtelgebirge vor.