Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht
In der Jahrgangsstufe 4 sollen in der Zeit vom Unterrichtsbeginn bis zum Erhalt des Übertritts-zeugnisses jeweils in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht mindestens vier Unterrichtswochen von bewerteten schriftlichen Probearbeiten freigehalten werden.
- In der
Grundschule müssen schriftliche Leistungsnachweise in der Jahrgangsstufe 4
mindestens
eine Woche vorher angekündigt werden.
-
Mündliche Leistungsnachweise werden nicht angekündigt.
-
Mündliche Leistungen dürfen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und
Sachunterricht während dieser Zeiten erhoben und bewertet werden.
- In
allen anderen Fächern dürfen bewertete Probearbeiten geschrieben und mündliche
Leistungen erhoben und bewertet werden.
Probenfreie Wochen 2024/25 4. Klasse in den Fächern:
Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht